Für kein anderes Lebensmittel wurden darin vergleichbar strenge Vorschriften vorgegeben.
Das betrifft die allgemeinen, mikrobiologischen und chemischen Anforderungen ebenso wie die Indikatorparameter und die Stelle der Einhaltung.
Danach sind in den Anlagen 1, 2, 3 und 5 der TrinkwV die Parameter vorgeschrieben, die zu untersuchen sind und in der Anlage 4 wird der Umfang und die Häufigkeit für alle notwendigen Untersuchungen vorgegeben.
Der Trink- und AbwasserVerband stellt auf dieser Grundlage einen jährlichen Beprobungsplan auf, der dem Gesundheitsamt zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt wird.
Das von uns gelieferte Trinkwasser entspricht in seiner Zusammensetzung diesen Anforderungen.
Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt über das Gesundheitsamt Wartburgkreis.