Beitragsrecht


Wo bekomme ich Auskunft, wie hoch der Beitrag für mein Grundstück sein wird und wann er erhoben wird?

Nach §13 ThürKAG ist der Verband verpflichtet, im Vorfeld von Investitionsmaßnahmen, diese ortsüblich bekannt zu machen und  die hiermit verbundenen Beitragsveranlagungen bekannt zu machen.

Die Bekanntmachung erfolgt in den Zeitungen Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung.

Unsere Mitarbeiter des Sachgebiets Beiträge beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen unter der Telefonnummer 036928/961 – 0. Hilfreich ist es für uns, wenn Sie uns die Flurstücksnummer des Grundstücks nennen können.

Was ist der Unterschied zwischen Beiträgen und Gebühren?

Gebühren

Wassergebühren werden nach dem tatsächlichen Verbrauch (Wasserzähler) berechnet. Auch die Schmutzwassergebühren werden auf der Grundlage der abgenommenen Wassermengen, verbrauchsabhängig, berechnet.

Die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr erfolgt nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Diese ergibt sich aus der Menge der versiegelten Fläche und dem Grad der Versiegelung.

Beiträge

Mit den Beitragszahlungen beteiligt sich ein Grundstückseigentümer an den Investitionskosten für den Bau des öffentlichen Entwässerungsnetzes und der Verbandskläranlagen.

Beiträge haben nichts mit eingeleiteten Schmutzwasser- oder Regenwassermengen zu tun, sie sind verbrauchsunabhängig.

Die Beitragshöhe ist abhängig von der Grundstücksgröße und der vorhandenen Anzahl Vollgeschosse auf dem Grundstück.

Warum werden Beiträge nach der Grundstücksgröße berechnet?

Bei der Planung einer Entwässerungsanlage wird die Größe der Entwässerungsanlage nach der Größe der anzuschließenden Grundstücke und nach deren Bebaubarkeit berechnet. Die Investitionskosten der Entwässerungsanlage werden nach dem gleichen Berechnungsschema auf die Grundstückseigentümer verteilt.

Wann entsteht die Beitragspflicht für ein Grundstück?

Die Beitragspflicht entsteht, wenn das Entwässerungsnetz bis zu meinem Grundstück dem Planungskonzept entsprechend hergestellt ist und auch eine eventuell noch vorhandene häusliche Kleinkläranlage außer Betrieb genommen werden kann und das Grundstück bebaut ist.

Die Beitragspflicht entsteht frühestens, wenn der erhebende Verband eine gültige Beitragssatzung erlassen hat, auf deren Grundlage die Beitragshöhe berechnet werden kann.

Gebührenrecht


Was muss ich bei einem Wasserrohrbruch tun?

Die Menge des von Ihnen verbrauchten Trinkwassers wird durch den Hauptwasserzähler gemessen. Bei der Jahresverbrauchsabrechnung gehen wir davon aus, dass Sie diese Menge nach Gebrauch in den Abwasserkanal einleiten. Bei der Berechnung der Abwassergebühr wird daher die Menge des verbrauchten Trinkwassers zur Berechnung der Abwassergebühr herangezogen.

Wassermengen, die nicht in den Abwasserkanal gelangen, werden auf Antrag und Nachweis nicht bei der Berechnung der Abwassergebühr berücksichtigt (§ 3 a Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung [GS-EWS]).

Trinkwasser, welches zum Beispiel wegen eines Wasserrohrbruches im Boden versickert, ist nicht abwassergebührenpflichtig. Es ist erforderlich, dass Sie den TAV sofort informieren und den Abzugsantrag stellen, sobald Sie den Rohrbruch feststellen, damit eine Kontrolle durch den TAV (Nachweis) möglich ist.

Die Antragstellung ist nur bis zum 31.01. des Folgejahres zulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie als Hauseigentümer verpflichtet sind, regelmäßig den Zustand Ihrer Wasserleitungen zu kontrollieren. Zur Kontrolle der nicht sichtbaren Leitungen gehört die Kontrolle des Zählerstandes, um ein Leck auszuschließen. So ist es Ihnen jederzeit möglich, einen Rohrbruch zu erkennen und den Abzugsantrag für die Abwassergebühr fristgerecht zu stellen.

Das „verlorene“ Trinkwasser bleibt gebührenpflichtig. Dieser Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs wird für gewöhnlich von der Gebäudeversicherung ersetzt. Wichtig im Falle eines Rohrbruches ist die umgehende Meldung an Ihre Versicherung.

Muss ich Abwassergebühren bezahlen, wenn mein Trinkwasser nicht in den Abwasserkanal läuft?

Die Abwassergebühr wird nach der Menge des verbrauchten Trinkwassers berechnet. Sie haben jedoch für Trinkwasser, welches Sie zum Beispiel im Garten zur Bewässerung, zum Tränken von Tieren oder für Ihr Unternehmen als Produktwasser verwenden und somit nachweislich nicht in den Abwasserkanal einleiten, die Möglichkeit, diese Menge auf Antrag von der Abwassergebühr befreien zu lassen. Voraussetzung ist in der Regel der Einbau eines geeichten Zählers durch ein beim TAV gelistetes Installationsunternehmen (§ 3 a Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung [GS-EWS]). Im Einzelfall bedarf es besonderer Nachweise. So ist zur Bemessung der Wassermengen, die für das Tränken von Tieren verwendet werden, eine Bescheinigung der Tierseuchenkasse bzw. für Produktwasser eine Bescheinigung über den Mehlverbrauch vorzulegen. Der Abzug wird jährlich auf Antrag gewährt. Die Antragstellung ist nur bis zum 31.01. des Folgejahres zulässig.

Der eingebaute Wasserzähler wird durch einen TAV-Mitarbeiter verplombt. Der Zählerstand ist uns jährlich mit der vom TAV versandten Ablesekarte mitzuteilen. Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren bedarf es des Einbaus eines neuen Zählers. Die anfallenden Kosten des Installateurunternehmens für den Zählereinbau und -wechsel sind von Ihnen als Kunde zu tragen. Der TAV erhebt für die Verwaltung jedes Abzugszählers eine gesonderte Gebühr in Höhe von 8,50 € / Jahr.

https://www.tavee.de/abwasser/gartenwasserzaehler/

Kann ich den Gartenwasseranschluss zur Befüllung meines Pools benutzen?

NEIN! Wasser, das zur Befüllung eines Schwimmbeckens oder mobilen Pools verwendet wird, ist der Entwässerungseinrichtung des TAV nach Verwendung zuzuführen. Durch Gebrauch, insbesondere durch den Kontakt mit Sonnen- und Hautcreme oder Zusatz von Wasseraufbereitern, wird Trinkwasser zum Abwasser, für welches der TAV abwasserbeseitigungspflichtig ist. Eine Versickerung von Abwasser in den Untergrund ist verboten und bedarf einer besonderen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.