Verbandsausschuss

Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Mitglied außer der Stadt Eisenach hat eine Stimme. Die Stadt Eisenach hat so viele Stimmen wie alle anderen Ausschussmitglieder zusammen.

Der Verbandsausschuss ist mit dem Werkausschuss des Eigenbetriebes identisch. Der Ausschuss berät alle Fragen, für die die Verbandsversammlung zuständig ist, vor. Weiterhin ist er u. a. zuständig für:

  • Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Wirtschaftsplanes, die eine Verpflichtung von mehr als 100.000 Euro für den Verband mit sich bringen,
  • Erstellung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes,
  • die Zustimmung zur Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten, deren Vergütungsgruppe mit der Besoldungsgruppe der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes vergleichbar ist