Trinkwassergebühren

Die Gebühr für den Trinkwasserverbrauch wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers berechnet. Gebührenmaßstab für das Einleiten von Abwasser ist der Wasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Verbrauchsgebühren

netto
Trinkwasser 2,16 € / m³

Grundgebühren

Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) bzw. Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit:

Nenndurchfluss Dauerdurchfluss Q3 Grundgebühr Grundgebühr
Qn € / Jahr € / Jahr
m³ / Stunde m³ / Stunde (netto) (brutto)
bis Qn 2,5 bis Q3 4 110,00 117,70
bis Qn 6 bis Q3 10 264,00 282,48
bis Qn 10 bis Q3 16 440,00 470,80
bis Qn 15 bis Q3 25 660,00 706,20
bis Qn 25 bis Q3 40 1.100,00 1.177,00
bis Qn 40 bis Q3 63 1.760,00 1.883,20
bis Qn 60 bis Q3 100 2.640,00 2.824,80
bis Qn 150 bis Q3 250 6.600,00 7.062,00

Befinden sich auf dem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasserzähler, so wird für jeden Wasserzähler die entsprechende Grundgebühr erhoben.