Beschlüsse der Verbandsversammlung zur Gebührenkalkulation vom 04. November 2024

Die Verbandsversammlung des Trink- und AbwasserVerbandes hat in ihrer Sitzung am 04.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Abbruch der Gebührenkalkulationen für die Jahre 2022 bis 2025 zum 31.12.2024:

 

 

Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 bis 2026 mit Nachkalkulation 2022 bis 2024:

Trinkwasser:

 

Die Verbrauchsgebühr für die Entnahme von Wasser aus der Wasserversorgungsanlage beträgt ab 01.01.2025 2,42 €/m³ zuzüglich Umsatzsteuer (entspricht 2,59 €/m³ brutto).

 

Die Grundgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit:

 

Dauerdurchfluss Q3 Grundgebühr

€/Jahr

Grundgebühr

€/Jahr

m³/Stunde (netto) (brutto)
bis Q3           4 150,00 160,50
bis Q3         10 375,00 401,25
bis Q3         16 600,00 642,00
bis Q3         25 937,50 1.003,13
bis Q3         40 1.500,00 1.605,00
bis Q3         63 2.362,50 2.527,88
bis Q3       100 3.750,00 4.012,50
bis Q3       250 9.375,00 10.031,25

 

 

Abwasser:

 

Einleitgebühren ab 01.01.2025:

 
Einleitgebühr mit zentraler Klärung 2,45 €/m³
Einleitgebühr mit Vorreinigung des Abwassers
in einer Grundstückskläranlage
1,23 €/m³
Einleitgebühr mit Vorreinigung des Abwassers
in einer vollbiologischen Grundstückskläranlage
0,82 €/m³
Niederschlagswassergebühr 0,59 €/m²

 

Entsorgungsgebühren ab 01.01.2025:

 
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 77,36 €/m³
Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben 62,56 €/m³

 

Grundgebühren ab 01.01.2025:

Volleinleiter:

Dauerdurchfluss Q3 m³/Stunde Grundgebühr

€/Jahr

Q3 4 140,00
Q3 10 350,00
Q3 16 560,00
Q3 25 875,00
Q3 40 1.400,00
Q3 63 2.205,00
Q3 100 3.500,00
Q3 250 8.750,00

 

Teileinleiter und Teileinleiter-Vollbiologie:

Dauerdurchfluss Q3 m³/Stunde Grundgebühr

€/Jahr

Q3 4 44,00
Q3 10 110,00
Q3 16 176,00
Q3 25 275,00
Q3 40 440,00
Q3 63 693,00
Q3 100 1.100,00
Q3 250 2.750,00

 

 

 

 

Hinweis: Die Beschlussfassung erfolgte unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, dem Landratsamt Wartburgkreis.