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Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001

vom 21. Mai 2001, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Jahrgang 2001, Teil I Nr. 24, ausgegeben Bonn, am 28. Mai 2001, geändert durch Artikel 263 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I, S. 2304) und Artikel 363 der Verordnung vom 31.Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2407).

In der TrinkwV 2001 wird die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch im wesentlichen durch konkrete Parameter beschrieben, die in entsprechenden Anlagen aufgelistet sind.
Dabei gibt es eine Reihe von Grenzwerten, die auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips und nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der technischen Entwicklung festgelegt werden.

Für kein anderes Lebensmittel wurden darin vergleichbar strenge Vorschriften vorgegeben.
Das betrifft die allgemeinen, mikrobiologischen und chemischen Anforderungen ebenso wie die Indikatorparameter und die Stelle der Einhaltung.
Danach sind in den Anlagen 1, 2, 3 und 5 der TrinkwV die Parameter vorgeschrieben, die zu untersuchen sind und in der Anlage 4 wird der Umfang und die Häufigkeit für alle notwendigen Untersuchungen vorgegeben.

Der Trink- und AbwasserVerband stellt auf dieser Grundlage einen jährlichen Beprobungsplan auf, der dem Gesundheitsamt zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt wird.

Das von uns gelieferte Trinkwasser entspricht in seiner Zusammensetzung diesen Anforderungen.

Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt über das Gesundheitsamt Wartburgkreis.