
Beitragsrecht
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Wo bekomme ich Auskunft, wie hoch der Beitrag für mein Grundstück sein wird und wann er erhoben wird?
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Unsere Mitarbeiter des Sachgebiets Beiträge beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen unter der Telefonnummer 036928/961 – 422 Sachgebietsleiterin Frau Nagel. Hilfreich ist es für uns, wenn Sie uns die Flurstücksnummer des Grundstücks nennen können.
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Was ist der Unterschied zwischen Beiträgen und Gebühren?
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Gebühren
Wassergebühren werden nach dem tatsächlichen Verbrauch (Wasserzähler) berechnet. Auch die Abwassergebühren werden auf der Grundlage der abgenommenen Wassermengen, verbrauchsabhängig, berechnet.Beiträge
Beiträge haben nichts mit eingeleiteten Schmutzwasser- oder Regenwassermengen zu tun, sie sind verbrauchsunabhängig.
Mit den Beitragszahlungen muss sich ein Grundstückseigentümer an den Investitionskosten für den Bau des öffentlichen Entwässerungsnetzes und der Verbandskläranlagen beteiligen.
Die Beitragshöhe ist abhängig von der Grundstücksgröße und der zulässigen Anzahl Vollgeschosse auf dem Grundstück. -
Warum werden Beiträge nach der Grundstücksgröße berechnet?
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Bei der Planung einer Entwässerungsanlage wird die Größe der Entwässerungsanlage nach der Größe der anzuschließenden Grundstücke und nach deren Bebaubarkeit berechnet. Die Investitionskosten der Entwässerungsanlage werden nach dem gleichen Schema auf die Grundstückseigentümer verteilt.
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Wann entsteht die Beitragspflicht für ein Grundstück?
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Wenn das Entwässerungsnetz bis zu meinem Grundstück dem Planungskonzept entsprechend hergestellt ist und auch eine eventuell noch vorhandene häusliche Kleinkläranlage außer Betrieb genommen werden kann.
Die Beitragspflicht entsteht frühestens wenn der erhebende Verband eine gültige Beitragssatzung erlassen hat auf deren Grundlage die Beitragshöhe berechnet werden kann. -
Wie kann der Beitrag gezahlt werden?
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Der Verband ist bemüht den Grundstückseigentümern die Beitragszahlung zu erleichtern. Bei Beitragsbescheiden über 600 Euro wird eine Zahlung in bis zu 5 Jahresraten bereits im Beitragsbescheid ermöglicht. Dabei beträgt die erste Jahresrate mindestens 500 Euro.
z.B.:- Zu zahlender Betrag 360 Euro – 1 Jahresrate 360 Euro
- Zu zahlender Betrag 750 Euro - 1. Jahresrate 500 Euro, 2. Jahresrate 250 Euro
- Zu zahlender Betrag 2600 Euro – 5 Jahresraten zu je 520 Euro
- Zu zahlender Betrag 10000 Euro – 5 Jahresraten zu je 2000 Euro
Auf Antrag ist es möglich die Jahresraten auf monatliche, kleinere Ratenbeträge aufzuteilen.
In Härtefällen können auch sehr kleine monatliche Ratenbeträge vereinbart werden.
Die Jahresraten werden zinsfrei gewährt, alle weitergehenden Ratenvereinbarungen werden nach der Abgabenordnung verzinst.
Grundstückseigentümer mit sehr geringen Einkommen haben die Möglichkeit eine Zinsbeihilfe vom Land Thüringen zu erhalten. Ein entsprechender Antrag wird beim Verband gestellt. Für die Bewilligung einer Zinsbeihilfe ist eine Härtefallprüfung vorgeschrieben, das heißt, dass diese Grundstückseigentümer Ihre Einkommensverhältnisse offen legen müssen.
Schlagwörter Beitragsrecht
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Festsetzungsbescheid
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In einem Festsetzungsbescheid wird der Entwässerungsbeitrag der Höhe nach festgesetzt, aber noch keine Fälligkeit des zu zahlenden Betrags. In einem weiteren Leistungsbescheid, der auch noch Jahre nach dem Festsetzungsbescheid ergehen kann, wird dem Beitragszahler der Fälligkeitstermin für seinen Beitrag mitgeteilt.
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Leistungsbescheid
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Ein Leistungsbescheid wird nach einem reinen Festsetzungsbescheid bekanntgegeben. In diesem Bescheid wird die Höhe des zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Beitrags festgesetzt. Den Leistungsbescheid bekommt grundsätzlich derjenige, der auch den Festsetzungsbescheid erhalten hat. Eine Bekanntgabe an einen eventuellen neuen Eigentümer ist nicht möglich. Bei einem eventuellen Grundstücksverkauf sollte ein bereits vorhandener Festsetzungsbescheid im Kaufvertrag (Wer zahlt?)beachtet werden.
Verstirbt der Empfänger des Festsetzungsbescheides, dann sind die Erben die Empfänger des Leistungsbescheides.
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Vollgeschoss
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Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,4 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2 m haben. Maßgeblich für die Berechnung sind die lichten Maße zwischen den Außenwänden des betreffenden Geschosses, ohne die Stärke der Außenwände zu berücksichtigen. Bei Kellergeschossen ist die Grundfläche des darüberliegenden Geschosses unter Berücksichtigung des Satz 2 maßgeblich.
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Vollgeschossfaktor
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Mit dem Vollgeschossfaktor wird die Grundstücksfläche multipliziert, um die Veranlagungsfläche zu ermitteln. Der Vollgeschossfaktor ist abhängig von der Anzahl der vorhandenen Vollgeschosse. Für das 1. Vollgeschoss beträgt der Faktor 1, für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Faktor um 0,5.
1 Vollgeschoss - Faktor 1,0
2 Vollgeschoss - Faktor 1,5
3 Vollgeschoss - Faktor 2,0
4 Vollgeschoss - Faktor 2,5
5 Vollgeschoss - Faktor 3,0
6 Vollgeschoss - Faktor 3,5
Für Grundstücke, welche ausschließlich mit Garagen oder Stellplätzen bebaut sind, beträgt der Vollgeschossfaktor 0,5.
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Vorauszahlungsbescheid
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Mit einem Vorauszahlungsbescheid kann gegenüber dem Beitragspflichtigen schon vor dem Entstehen der Beitragspflicht eine Vorauszahlung auf den entstehenden Beitrag festgesetzt werden. Diese Vorauszahlung kann bis zu 80% des voraussichtlichen Beitrages betragen. Die Vorauszahlung wird im endgültigen Beitragsbescheid angerechnet.
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Widerspruchsfrist
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Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem der Beitragsbescheid in Ihrem Briefkasten liegt (z. Bsp. am 01.07.2009) und endet einen Monat später (z. Bsp. am 01.08.2009). Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, dann verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Der Widerspruch muss an diesem Tag bei der Behörde eintreffen. Im Zweifelsfall muss der Widerspruchsführer die Einhaltung der Frist nachweisen.
Wasser
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Was passiert, wenn der Ableser kommt und ich nicht zu Hause bin?
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Der Ableser hinterlässt Ihnen eine Ablesekarte zum Ausfüllen oder Sie füllen die Ablesekarte im Internet aus und senden diese per Post an uns.
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Wie kann ich einen Trinkwasseranschluss beantragen?
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Herunterladen (oder Abholung beim TAV) des Formulars „Antrag Wasserversorgung“, ausfüllen und an den TAV senden. Bitte beachten Sie die beizufügenden Anlagen (Zwei Lagepläne bzw. Katasterauszüge mit eingezeichneten vorhandenen/geplanten Gebäuden sowie zwei Keller- bzw. Erdgeschossgrundrisse)!
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Wie werde ich über Preisänderungen informiert?
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Öffentliche Bekanntmachung über Änderung des Satzungsrechts in der Tagespresse oder über unsere Homepage.
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An wen kann ich mich wenden, wenn eine Störung in der Wasserversorgung vorliegt?
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Der Trink- und AbwasserVerband ist rund um die Uhr unter der Tel.- Nr. 036928 / 961- 0 zu erreichen.
Abwasser
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Warum muss meine Kleinkläranlage (KKA) jedes Jahr entleert werden?
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Teilbiologische KKA entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. In den entsprechenden europäischen Normen wird eine jährliche Kontrolle dieser Anlagen verlangt.
Beim jährlichen Entsorgungszyklus wird diese Kontrolle vom Abfuhrunternehmen vorgenommen. Dabei wird lediglich die jährlich anfallende Schlammmenge ihres Haushaltes entsorgt, d. h. bei längeren Zyklen erhöht sich diese Menge dementsprechend.
Laut §13 Abs. 1 der EWS des TAV gibt es die Möglichkeit, auf Antrag einen verlängerten Abfuhrzyklus zu gewähren, wenn die Grundstücksentwässerungsanlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
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Gibt es Fördermittel, wenn ich meine Kleinkläranlage erneuern möchte?
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Die Richtlinie zur Förderung von Neubau und Sanierung der KKA ist seit dem 01.10.2009 in Kraft. Grundstücke, welche mit Veröffentlichung des neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes (voraussichtlich April 2010) nicht innerhalb der nächsten 15 Jahre an eine zentrale Kläranlage des TAV angeschlossen werden, haben die Möglichkeit, diese Förderung beim TAV zu beantragen. Hierfür haben wir ein Antragsformular zur Vorprüfung unter dem Menüpunkt Formulare vorbereitet.
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Muss ich meine Kleinkläranlage außer Betrieb nehmen, wenn mein Grundstück an die öffentliche Kläranlage angeschlossen wurde?
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Gemäß Entwässerungssatzung ist die Grundstückskläranlage außer Betrieb zu setzen sobald ein Anschluss an eine öffentliche Kläranlage möglich ist. Eine anderweitige Nutzung z. B. als Regenwassernutzungsanlage o.ä. ist dem TAV anzuzeigen.
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Bekomme ich fachliche oder technische Unterstützung bei Umbauarbeiten an der Abwasseranlage auf meinem Grundstück?
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Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verbandstechnik stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
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Können die Kläranlagen des TAV besichtigt werden?
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Eine Besichtigung der Kläranlagen ist nach vorheriger Absprache mit Herrn Heise, Klärmeister, möglich.
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Wie kann ich einen Abwasseranschluss beantragen?
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Herunterladen (oder Abholung beim TAV) des Formulars „Antrag Entwässerung“, Ausfüllen und an den TAV senden.
Bitte beachten Sie die beizufügenden Anlagen:
- Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000
- Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Falle des § 8 Abs. 2 der Entwässerungssatzung des TAV die Grundstückskläranlage und die befestigte Zufahrt für die Fäkalschlammentsorgung ersichtlich sind
- Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf das vom TAV vorgegebene Höhenbezugssystem, aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind
Alles in doppelter Ausführung!