
Niederschlagswassergebühr
Kosten für Regenwasser-Entsorgung werden gerechter verteilt
Eine gesplittete Abwassergebühr wird der Trink- und AbwasserVerband Eisenach Erbstromtal (TAV) einführen. Das heißt, dass die Gebühr ab 2012 getrennt wird nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Nichts ändert sich dadurch bei der Schmutzwassergebühr: sie wird auch künftig entsprechend dem Trinkwasserverbrauch der einzelnen Haushalte berechnet. Aber für die Entsorgung von Regenwasser, die bisher pauschal von allen Gebührenzahlern getragen wird, soll es eine individuelle Berechnung geben. Maßgeblich dafür werden die Dachfläche des jeweiligen Gebäudes und die Versiegelung des Grundstücks sein.
Mit der Splittung der Abwassergebühr kommt der TAV nicht nur den Forderungen von Gerichten nach - das Verwaltungsgericht Meiningen hatte erst in seiner jüngsten Entscheidung wieder einen entsprechenden Hinweis gegeben -, sondern schafft auch mehr Gerechtigkeit. Grundstücke, von denen mehr Regenwasser in die Kanalisation gelangt, werden künftig stärker belastet als solche, auf denen das Wasser im Erdreich versickern kann.
Es wird also vom TAV keine neue Gebühr erhoben. Vielmehr wird ein Teil der Abwassergebühr, der bisher schon pauschal von allen bezahlt wird, künftig gerechter verteilt werden.
Der Anteil des Niederschlagswassers im Gebiet des TAV schlägt bisher bei der Abwassergebühr immerhin mit ca. 18 Prozent zu Buche - das sind insgesamt rund 2 Millionen Euro.
Zunächst müssen für die Gebühr umfangreiche Berechnungen erfolgen. Dazu werden vom Verbandsgebiet Luftbilder ausgewertet. Ausgehend von dem, was sie auf diesen Fotos sehen, erstellen Mitarbeiter des Verbandes für jedes Grundstück einen Erhebungsbogen, in dem unter anderem Angaben über die Dachfläche von Gebäuden sowie Art und Ausmaß der Versiegelung des Bodens enthalten sind. Dabei werden Unterschiede berücksichtigt, wie z.B. zwischen Bitumen, Pflaster, Rasengitter, Kies usw.
Diese Bögen werden an die Grundstücksbesitzer geschickt, damit sie sie ergänzen und gegebenenfalls korrigieren können - beispielsweise wenn das Regenwasser nicht in den Kanal fließt, sondern in einer Zisterne aufgefangen wird.
Die Angaben werden vom TAV stichprobenartig überprüft.
Während die Grundstückseigentümer befragt werden, wird der TAV in allen Orten extra Sprechstunden anbieten und auch eine Telefonauskunft (Hotline) eigens für diesen Zweck einrichten. Zudem erhalten die Betroffenen eine Informationsbroschüre mit Erläuterungen und praktischen Beispielen.
Auf der Grundlage der ausgefüllten und mit den Grundbesitzern abgestimmten Erhebungsbögen wird dann die Niederschlagswasser-Gebühr errechnet.
Eine Broschüre mit ausführlichen Informationen gibt es hier zum Herunterladen.